Guten Abend, ihr Lieben!
Ein Karton?
Nö, eigentlich gehts hier um ganz viele Kartons, nämlich um die, in denen alle die schöne Sachen gekommen sind, die wir im Lauf der Zeit angeschafft haben: Fotozeugs, kleine und grössere Elektrogeräte, Handys, Computerteile – ja auch schon einen Laptop und sogar mal einen Fernseher.
Manches davon schon so lange her, dass die Geräte schon gar nicht mehr existieren , weil sie sich als überflüssig erwiesen, verkauft oder verschenkt wurden oder aus Altersgründen den Weg allen Irdischen gehen mussten und ihre letzte Ruhestätte auf dem Recyclinghof fanden, so dass gelegentlich die einzige Erinnerung daran die verbliebenen Kartons sind, die natürlich weiter im Keller oder auf unserem Schlafzimmerschrank ihr sinnloses Dasein fristen:
Oft auch noch gefüllt mit Passstücken aus Styro oder gepresster Pappe, mit Plastiktüten für Zubehör, ungelesenen Gebrauchsanweisungen und gelegentlich auch noch mit Kabeln, Steckern, Adaptern usw. die wir nie benutzt haben – und aufgehoben, weil manche Hersteller (insbesondere aus der Fotobranche) oder grosse Elektromärkte Garantieleistungen eventuell ablehnen, wenn die originale Pappe samt Füllmaterial nicht mehr dabei ist…
Und so kommt es, dass sich da im Lauf der Zeit so einiges angesammelt hat, was kein Mensch mehr braucht. Als Platzverschwender erste Güte, weil sich natürlich auch keine der Kisten flach zusammengeklappt einlagern lässt .
Also ein Grund für mich, da mal Tabula Rasa zu machen und so einiges zu entsorgen.
Am besten (und vermutlich nicht zur Freude der Nachbarn) an einem Tag, wo Recycling- und Altpapiertonne leer sind. Denn dabei dürfte einiges an Volumen zusammenkommen, alleine was das Styropor und die gepressten Formteile aus Pappe angeht – und sicher auch noch eine ganze Tüte voll mit dem ganzen Kabel- und Adapterkram, die es anschliessend auf den Wertstoffhof zu bringen gilt….
Damit endlich wieder Platz wird – für neue überflüssige Kartons
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Was ich Euch in dem Fall aber ausnahmsweise mal nicht ersparen möchte, ist ein Blick auf die Rechtslage, die auf den ersten Blick zwar eindeutig erscheint, aber doch kleine Haken und Ösen enthält:
„Grundsätzlich ist es so, dass das Gesetz sagt, ich muss gar keine Originalverpackung aufheben. Die Händler müssen innerhalb der Widerrufsfrist – 14 Tage – die mir ja zusteht, wenn ich im Internet etwas gekauft habe, die Dinge auch ohne Originalverpackung zurücknehmen. Und wenn dort etwas anderes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, ist das nicht zulässig.“
Simone Bueb, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale
– via BR1
Allerdings gilt das nicht, wenn der Verkäufer freiwillig eine längere Rückgabfrist einräumt und dafür in seinen AGB die Originalverpackung zur Bedingung macht:
„Da ist es tatsächlich etwas Anderes. Da raten wir Verbrauchern, wenn jetzt zum Beispiel ein Händler Garantie gibt, oder wenn ein Onlinehändler mir anbietet, ich kann die Sache nach 60 Tagen zurückgeben – da darf dann in den AGB stehen: ‚Nur in Originalverpackung‘. Sobald es über die gesetzliche Widerrufsfrist hinausgeht, können Originalverpackungen zurückverlangt werden, aber nur dann“
ebenda
Wobei aber die Verpflichtung zu Garantieleistungen im gesetzlichen Rahmen davon offenbar unberührt bleibt, auch wenn es Sinn macht, Verpackungen trotzdem aufzuheben, um von Vorneherein unnötige Diskussionen zu vermeiden…..
Auch wenn man zu deren Einlagerung heutzutage fast ein eigenes Zimmer mieten müsste….
In diesem Sinne:
Habt einen entspannten , pappenfreien Abend und wunderbare Träume – und bleibt auch am Wochenende gesund und behütet!
Wir lesen uns
Euer Wilhelm,
der solche Aufräumanfälle zum Glück nur alle Jubeljahre mal bekommt….
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