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„Ja, ich sehe es ein, zweierlei ist möglich, man kann entweder dieses thun oder jenes;
meine aufrichtige Meinung und mein freundschaftlicher Rat ist der:
thu es oder thu es nicht, beides wird dich verdrießen.“
Søren Kierkegaard

Irgendwie habe ich das ja geahnt


Da haben wir uns wohl alle zu früh gefreut, denn schon ist wieder Schluss mit der Überwachung der Kackblauen Partei:

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem sogenannten Hängebeschluss und gab damit einem Antrag der AfD statt.

Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben.“

So meldet es jedenfalls die Tagesschau.

Das ist zwar nun wohl keine endgültige Entscheidung, aber immerhin ein kleiner Sieg für Meuthen, Gauland & Co , die nun gleich wieder entsprechend jubilieren.
Bleibt allerdings zu hoffen, dass es im April, im endgültigen Verfahren, doch noch zur richtigen Entscheidung für uns alle kommt – und (ich da bin ein unverbesserlicher Optimist), dass schlussendlich  über alle Inzstanzen hinweg die Verfassungsfeindllichkeit dieses Vereins festgestellt wird und damit ein Verbot in greifbare Nähe rückt.

Das wäre dann allerdings zu und zu schön…


Einstweilen bleibt gesund und behütet.
Wir lesen uns


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