– – tageweise unsortiertes – –
„Ja, ich sehe es ein, zweierlei ist möglich, man kann entweder dieses thun oder jenes;
meine aufrichtige Meinung und mein freundschaftlicher Rat ist der:
thu es oder thu es nicht, beides wird dich verdrießen.“
Søren Kierkegaard

Aufs amtliche Augenmass kommt wohl es an

Tagchen ihr Lieben!

Vorhin auf der Zulassungstelle dachte ich ja schon, ich hätte ein Deja Vu!

Weil sich exakt das Gleiche anbahnte wie im letzten Jahr, als ich bei der Einbürgerung meiner Frau Honda auch schon mal erleben durfte, was mir vorhin erneut begegnet ist, als ich auch den Herrn Honda amtlich zum Hamburger machen lassen wollte.

Denn beide Roller tragen Kennzeichen, die sich lediglich in der letzten Zahl unterscheiden und beide Mal gab es (bei ansonstem völlig unproblematischen Verlauf der Aktionen) Probleme wegen eines kleinen Details auf dem Nummernschild, was man getrost schon als Haarspalterei bezeichnen kann:

Man achte auf den Abstand zwischen dem „O“ und der „7“ :wacko:

Mit dem kleinen Unterschied allerdings, dass der „Herr der Siegel und Schilder“ damals

„Gnade vor Recht ergehen liess“ , (seine Formulierung)
„um der Schildermacherin zu ersparen, das unbrauchbare Schild aus eigener Tasche zahlen zu müssen“

diesmal aber nach Zurateziehen von Massband und amtlicher Normentabelle (die gibts wirklich) wutschnaubend und höchstselbst in den nebenan liegenden Laden der Schildermacherin stiefelte und kurz darauf mit einem neuen – und diesmal auch in seinen Augen normgerecht hergestellten – Schild wiederkam….

Nicht ohne etwas brummelige Erklärung, während er anschliessend – und wieder ganz in sich selbst ruhend – das Zulassungssiegel und den TÜV-Stempel aufklebte:

„Damit keiner Ihren Roller für ein Behördenfahrzeug hält. Wenn das jetzt kein „O“, sondern ein anderer Buchstabe gewesen wäre, dann hätte es ja so bleiben können“

Aha…
Als ob eine Hamburger Behörde ihre Mitarbeiter auf uralten Motorrollern ihren Dienst versehen lassen würde. Sooooo arm ist unsere Hansestadt ja denn doch noch nicht :wacko:


Fragt sich halt nur, ob die Normentabelle das wirklich hergibt, dass für ein simples „O“ andere Abstandregeln gelten als für alle anderen Buchstaben? Oder ob das nun einfach eine negativ geprägte Ermessenssache war, weil der beamtete Siegelkleber heute einen seiner weniger guten Tage oder gar verdorbene Milch im Frühstückskaffee hatte?

Jedenfalls beträgt der Unterschied im Abstand zwischen Buchstaben und erster Zahl (ich habs zuhause nochmal nachgemessen) gerade mal fünf Millimeter, die er auf Frau Hondas Nummernschild kleiner ist (und wohl auch auf der ersten Version der Schildermacherin heute war). Und ist mit nicht verbeamteten Augen eigentlich auch kaum wahrnehmbar…

Bleibt als Erkenntnis:
Das Auge eines deutschen Beamten ist hochpräzise, unbestechlich und verzeiht nicht mal die kleineste Unkorrektheit, selbst wenn die nur im Millimeterbereich liegt und für den oberflächlichen Betrachter kaum zu erkennen ist.
Und wo kämen wir auch hin, wenn hier jeder einfach macht, was er will???
Ganz besonders, wenn ein etwas zu aufdringliches „O“ im Spiel ist, dass man mit zuviel Phantasie auch für eine „Null“ halten könnte….. :wacko:


Dennoch:
Habt einen wunderfeinen Nachmittag und bleibt gesund und behütet!
Wir lesen uns :bye:

Euer Wilhelm,

dem bei dieser Geschichte nur die arme Schildermacherin leid tut, die das überscharfe Augenmass des amtlichen Siegelbewahrerers nun wohl 22,50 Euro aus eigener Tasche kosten wird…. :cry: ;
der aber trotzdem froh ist, dass in nächster Zeit keine weiteren Behördenangelegenheiten anstehen, die pünktliches Erscheinen erfordern :yes:


-990-

- 6 Bemerkungen zu “Aufs amtliche Augenmass kommt wohl es an

  1. Was es nicht alles gibt.. amtliche Normentabelle. Aber Ordnung muss sein. :wacko:
    Nun ist das Kapitel auch abgeschlossen. Alter Roller weg, neuer endlich auf mich zugelassen.
    Was machst Du nur jetzt mit Deiner vielen Freizeit, die Du nicht mehr mit diversen Terminen bei diversen Verkehrsämtern zubringen kannst? B-)

  2. Die amtlich zugelassene Null hat doch oben eine Kerbe damit man sie vom O unterscheiden kann. Es gab Zeiten (meine Ex-Frau hatte in Lübeck auf der Zulassungsstelle gearbeitet), da war die Null in der Ziffernfolge gar nicht erlaubt, eben aus besagtem Grund, sie könnte ja mit dem O verwechselt werden

    1. Exakt das habe ich auch gefunden, als ich eben das Thema noch mal gekugelt habe…
      Und Behördenkennzeichen mit führender Null gibt es in Deutschland auch seit etlichen Jahren schon nicht mehr, sondern lediglich rote Sonderkennzeichen für Händler oder Oldtimer…
      Insofern ist mir noch unverständlicher, was das da vorhin sollte :scratch:

Zu spät! Leider kannst Du hier nichts mehr anmerken.