– – tageweise unsortiertes – –
„Ja, ich sehe es ein, zweierlei ist möglich, man kann entweder dieses thun oder jenes;
meine aufrichtige Meinung und mein freundschaftlicher Rat ist der:
thu es oder thu es nicht, beides wird dich verdrießen.“
Søren Kierkegaard

Die Sache mit dem schlechten Foto

Ahoi allerseits!

Lange her, dass ich sowas im Briefkasten gefunden haben – zuletzt glaube ich vor fünf oder sechs Jahren, als sich noch gearbeitet habe:

Und da will ich mich ja gar nicht beschweren:
Ich war zu schnell, wurde geblitzt und die 30.- Euro sind die gerechte Strafe dafür.
Also werde ich zahlen und das Ding ad Acta legen, auch wenn es bei genauerer Betrachtung in seiner miesen Qualität von Text und Bild doch in einigen Punkten zu einer kleinen Erwiderung herausfordert.

Beispielsweise so – Gedankenspiele sind ja erlaubt:


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte/r AiP S……

Ihr Schreiben vom 21.07.2023 habe ich dankend erhalten, muss mich aber wundern, wie Sie dazu kommen, für ein derartig schlechtes Bild und die nachlässige Arbeit an Ihrem lieblos erstellten Schreiben solche Wucherpreise zu verlangen?

Denn offenbar reichte das Bild ja nicht mal aus, dass Sie, Herr/Frau AiP S. das Geschlecht des Fahrzeugführers eindeutig zu identifizieren vermochten, obwohl darauf für mich zumindest schemenhaft ein männlicher Fahrer mit Schnauzbart am Lenkrad zu erkennen ist, der möglicherweise sogar mein Ehemann sein könnte….
Aber sicher bin ich mir dessen nicht, weil das Bild leider zu wenig Details zeigt und mein Mann üblicherweise einen wuchernden Vollbart trägt.

Ich selbst hingegen trage keinen Bart – und ein Damenbart käme für mich schon aus ästhetischen Gründen nie und nimmer in Frage.

Deshalb darf ich wohl annehmen, dass Sie, verehrte/r Herr/Frau AiP S. das Bild weder ausgiebig betrachtet noch in Ihrem Schreiben entsprechend gewürdigt haben?
Wie sonst wäre Ihnen wohl der unverzeihliche Fauxpas unterlaufen, mich als Fahrerin des Wagens anzuschreiben und mir gar vorzuwerfen, ich hätte mich nicht den Regeln entsprechend verhalten?
Eine zutiefst empörende Unterstellung, die ich aufs Schärfste von mir weisen muss!

Dafür wäre also wohl zumindest eine Entschuldigung angebracht.

Aber Sie, sehr geehrte/r Herr/Frau AiP S. könnten die Sache ja auch wieder gut machen, etwa mit einem korrigierten Anschreiben und einem Bild in deutlich besserer Qualität, in dem sie mich korrekterweise lediglich als Halterin besagten Fahrzeuges ansprechen und mir darin auch nicht mehr unterstellen, Bartträgerin oder gar eine die Regeln brechende Verkehrsteilnehmerin zu sein.
Damit wäre mir dann auch möglich, den mutmasslichen Fahrer meines Wagens eindeutig zu identifizieren und ggf. auch selbst zur Rechenschaft zu ziehen.
Genügend Aufgaben im Haushalt fallen mir dafür ohne Weiteres ein, so dass mir die von Ihnen fälschlicherweise gegen mich verhängte Geldstrafe in diesem Fall obsolet erscheinen würde.

Einstweilen verbleibe ich mit freundlichem Gruss
und in Erwartung Ihrer weiteren Veranlassung

Ihre


(gez.Frau Momo)

P.S.: über eine ausführliche Erläuterung der erwähnten gesetzlichen Grundlagen und der Abkürzung „AiP“ in Ihrem Amtstitel würde ich mich freuen. Die Abkürzungen alleine sagen mir leider nichts.

Nur ein Gedankenspiel, wie gesagt…… B-)


In diesem Sinne:
Habt einen angenehmen und blitzerfreien Tag und bleibt gesund und behütet!
Wir lesen uns :bye:

Euer Wilhelm,

der Hausarbeit im Prinzip nicht als Strafe empfindet und sicher ist, dass dieser Teil des Briefes so nie passieren würde…


-1035-

- 11 Bemerkungen zu “Die Sache mit dem schlechten Foto

  1. AiP kannte ich bisher nur als Arzt im Praktikum B-)
    Im Übrigen bin ich natürlich empört, mir zu unterstellen, ich sei zu schnell gefahren :yahoo:

    1. Im Übrigen bin ich natürlich empört, mir zu unterstellen, ich sei zu schnell gefahren :yahoo:

      Das hatte ich selbstredend vorausgesetzt – zumal Du diesmal wirklich unschuldig bist und sogar ein Alibi vorweisen könntest…
      Schliesslich warst Du an dem Tag im Büro ;-)

    1. AiP heist in diesem Fall aber wohl „Angestellter im Polizeidienst“ vulgo „Hilfssheriff“
      (das musste ich allerdings auch erst googlen)

      Interessant auch die Stellenbeschreibung, weil man dazu eigentlich nicht viel können muss und tatsächlich ganze drei Monate ausgebildet wird, um sich so nennen zu dürfen: Klick :wacko:

      Lokführer zu werden dauert länger

  2. Hier bei uns in der Provinz in NRW wäre das ein guter Text für einen Leserbrief in der Lokalzeitung.

    1. Moin, Lo – Herzlich willkommen!

      ——————————-

      Vorbestraft bin ich ja nun nicht…denn ICH hab ja kein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommen, sondern meine Liebste…
      Wenn die das jetzt nach unten weiter reicht und ich es irgendwie abarbeiten soll, ändert sich ja rein faktisch auch nichts, weil die Hausarbeit ohnehin zumeist auf meinen Schultern lastet ;-)

Zu spät! Leider kannst Du hier nichts mehr anmerken.