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„Ja, ich sehe es ein, zweierlei ist möglich, man kann entweder dieses thun oder jenes;
meine aufrichtige Meinung und mein freundschaftlicher Rat ist der:
thu es oder thu es nicht, beides wird dich verdrießen.“
Søren Kierkegaard

Nur „ein wenig“ kompliziert :-(

Ich hatte es vor ein paar Tagen ja schon mal angedeutet, dass es nun langsam ernst wird mit meiner Vollzeitrente. Schliesslich sind es ja nur noch ein paar Monate bevor ich endgültig aus dem aufstockenden Leistungsbezug des Arbeitsamtes falle – und bis dahin muss alles „in trockenen Tüchern“ sein, also meine „Teilzeitrente wegen Erwerbsminderung“ in eine Altersrente umgewandelt werden.

Da hiess es nun heute also, mich nochmal ausgiebig durch die Seiten der Rentenversicherung zu wühlen, um das passende Antragsformular zu finden und schon mal so weit als möglich auszufüllen, was mir auch bis auf zwei Fragen einigermassen problemlos (dank der Rentenberatung im letzten Jahr) gelungen ist…
Aber diese zwei Fragen haben es tatsächlich in sich!
Geht es doch um die Frage, ob ich da eine einfache (und wohl auch recht problemlose) Umwandlung beantragen muss oder ob es besser wäre, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen.
Beides wäre möglich, hat aber jeweils Vor- und Nachteile, wenn ich die Infos dazu auf den Seiten der Rentenversicherung richtig lese.

Da ist es also sicher nicht falsch, nochmal jemanden zu fragen, der sich damit auskennt.
Ergo wird jetzt wieder eine telefonische Beratung fällig, für die ich zum Glück einen sehr kurzfristigen Termin in den nächsten Tagen bekommen habe.

Und ich hoffe, danach ist das Ding dann vom Tisch, bzw. mein Antrag auf dem Weg zur Rentenversicherung, damit auch alles termingerecht klappt.

Schaunmermal…


Habt alle einen schönen Abend und bleibt gesund und behütet.
Wir lesen uns :bye:

(dem gerade etwas der Kopf raucht)


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