Eher privat, was ich heute mal aufs Korn nehmen möchte und ohne grosse politische Dimension (aber die muss es ja auch nicht immer geben):
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„Same Procedure as every Year“ lautet mal wieder die Devise – Dieses Jahr am 29. September, also ausgerechnet dann, wenn wir auf Rügen weilen werden:
Und nein, dabei handelt es sich nicht um Miss Sophie’s Geburtstag, sondern für den Tag wurde per Postkarte ein „hochqualifizierter Techniker“ angekündigt, der mit seinem „Spezialinstrument“ durch alle unsere Zimmer wandern soll, um die „kleinen Lebensretter“ an unseren Zimmerdecken zu prüfen. ( „eingetüddeltes“ ist O-Ton aus einem Werbe-Video der Wartungsfirma)
Ein Termin also, über den ich mich jedes Jahr aufs neue ärgere, weil es eigentlich absolut unnötig wäre, dass da jemand so lange mit einem simplen Besenstiel an unseren Rauchmeldern herumdrückt, bis diese anfangen, vor Schmerz zu quiecken und unsere Katzen unterm Bett einen Herzkasper bekommen.
Das müsste nämlich schon deswegen nicht sein, weil die Dinger W-Lan- und damit fernabfragefähig sind, und man sie – ein entsprechendes Auslesegerät vorausgesetzt – auch von der Strasse vor unserem Haus aus prüfen könnte – inklusive Anzeige des Ladezustandes der Batterien. Sie wären bei entsprechender Vernetzung sogar in der Lage, selbsttätig die Feuerwehr zu alarmieren, wenn es bei uns mal wieder heisses Fett in der Pfanne qualmt. (gut, dass sie das nicht machen!)
Moderne Technik, an der unser Vermieter nicht gespart hat.
Vor Geiz den Schnee gefressen hat aber wohl die Firma, die mit der Wartung dieser kleinen Elektronik-Wunder beauftragt ist:
Statt auf teure Fernabfragegeräte zu setzen, schicken die lieber den Mann mit dem Besenstiel – der ähnlich schlecht bezahlt ist wie ein Blöd-Zeitungszusteller und genau wie jener auch nicht für einen Stundenlohn arbeitet, sondern nur ein paar Cent für jeden überprüften Rauchmelder bekommt.
Eine Akkord-Arbeit also, bei der es auf Tempo ankommt und deshalb die Frage erlaubt sein muss, ob da die Entlohnung überhaupt den Mindestlohn erreicht.
Deswegen muss ja auch es immer schnell gehen mit der „hochqualifizierten“ Besenstiel-Prüfung, damit der arme Mann sein tägliches Pensum überhaupt in vertretbarer Zeit schaffen kann, um auf seinen verdienten Lohn zu kommen.
Und vermutlich ist das mit ein Grund, warum die Firma ihre Wartungstermine so straff organisiert, dass man als „Wartungkunde“ kein Mitspracherecht bei der Terminvergabe hat, sondern knallhart ein Datum und eine Zeit aufgedrückt bekommt, zu der man gefälligst zuhause zu sein hat. Egal ob man zum angegebenen Zeitpunkt eigene Verpflichtungen hat (selbst arbeiten muss – wie ich in den letzten Jahren fast immer zu diesem Termin, beim Zahnarzt im Wartezimmer sitzt, auf Malle den Bauch in die Sonne halten will, usw.usw…):Sowas (dass Kunden arbeiten gehen oder andere eigene Termine haben könnten) kommt in der Gedankenwelt des Ista-Universums anscheinend nicht vor und darf nach Ista-Meinung wohl auch nicht sein. Dann könnte ja jeder kommen und den sorgsamst geplanten Arbeitsfluss durcheinander bringen.
Immerhin – und das halte ich schon für einen Fortschritt – drohen sie nun nicht mehr gleich mit einem kostenpflichtigen Wiederholungstermin, wenn man nicht angetroffen wird, sondern bieten stattdessen grosszügig Einzeltermine an, die sie sich fürstlich honorieren lassen können. (Tante Kuugel wirft dafür Preise zwischen 35.- und 75.- Euro aus, auf der Website dieser höchst kundenfreundlichen Firma sind Preisangaben nicht auffindbar)
Extrageld, von dem der Mann mit dem Besenstil selbstverständlich nichts abbekommt.
Denn der wird ja trotzdem nur nach der Anzahl der von ihm besenstielgeprüften Rauchmelder bezahlt, während sein Arbeitgeber beständig fliessende und fette Einnahmen schon aus den lange laufenden Wartungsvertägen hat, mit denen auch die nötigen Nachholtermine ausreichend finanziert sein sollten.
Ein Irrsinn , der offenbar Methode hat:
Denn während man auf der einen Seite den „Kunden“ durch eine kompromisslose Terminvergabe teure Einzeltermine andrehen will und dabei unterschlägt, dass nach höchstrichterlichen Urteilen auch ein zweiter Wiederholungstermin noch kostenlos sein muss (Ista selbst hat mehrere Prozesse deswegen verloren), beutet man auf der anderen Seite die eigenen Mitarbeiter damit aus, dass sie für vereinbarte Einzeltermine keinen Cent extra bekommen und sogar noch Geld verlieren, wenn sie beim von ihrer Firma vorgeplanten Termin ihre Kunden nicht antreffen….
Wie wohl auch bei uns am 29. September.
Da wird der Besenstielmann ja auch vor verschlossenen Türen stehen und umsonst seine Arbeitszeit verplempern müssen.
Einen Schlüssel werden wir natürlich dennoch keinem Nachbarn geben – und der besten Schwiegermutter von allen wird es auch nicht zuzumuten sein, dass sie schon vor dem Aufstehen hier einhüten soll.
Aber auf Urlaubsfreuden verzichten, nur damit der Mann mit dem Besenstiel nicht darben muss?
Nö, das muss irgendwie nicht sein. Schliesslich liegt es ja auch nicht in unserer Verantwortung, wie Ista die Arbeitzeit und Entlohnung seiner Mitarbeiter organisiert. Und wir wären auch die letzten, die darauf Einfluss nehmen könnten. Schon weil wir nicht die Auftraggeber dieser Leistung sind, sondern aus Ista-Sicht allenfalls lästiges Übel, dem jedes Recht zu Mitwirkung und eigener Zeiteinteilung abgesprochen werden darf, ausser zum passenden Zeitpunkt die Wohnungstür zu öffnen.
Da wäre dann eher unser Vermieter in der Pflicht, der ja Ista mit den gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsaufgaben für die Rauchmelder beauftragt hat – die wir als Mieter im übrigen mit unseren Miet-Nebenkosten als Serviceleistung auch teuer genug bezahlen müssen.
Aber der wäscht diesbezüglich auch die Hände in Unschuld und verweist an wieder Ista, wenn es Beschwerden – auch wegen der Terminplanung – gibt:
„Das machen Sie mal mit Denen aus“
Blöd für uns Mieter, weil wir uns jedes Jahr aufs Neue darüber ärgern müssen – und blöd für den Besenstielmann, der den Irrsinn am Ende ausbaden muss….
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Bleibt nun gesund, bleibt behütet
Wir lesen uns!
Der Wilhelm
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